Familien- und Erbrecht

Vom Sorgerecht über Unterhaltsregelungen bis hin zum Scheidungsverfahren:
Sie werden in allen Belangen des Familienrechts kompetent orientiert an Ihrer persönlichen Situation und Zielsetzung beraten und vertreten. Hierbei wird stets eine für alle Seiten optimale Lösung angestrebt.
Auch für Fragen der Vorsorge sind das Team und Herr Menke fachkundig und versiert und mit langjähriger praktischer Erfahrung ausgestattet.

Gleiches gilt für Beratung und Vertretung im Bereich des gesamten Erbrechts.

Als Teil des Zivilrechts regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. 

Das Erbrecht hingegen stellt Regelungen für Verfügungen über das Eigentum oder andere Rechte im Fall des eigenen Todes auf.

 

Gerade bei den meist komplizierten und umfassenden Sachverhalten dieser Bereiche ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch einen spezialisierten und kompetenten Rechtsanwalt zu setzen.
Herr Rechtsanwalt Menke vertritt Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und versucht, alle Interessen angemessen zu berücksichtigen.

 Leistungen in diesem Bereich

  • Betreuung von Scheidungsverfahren
  • Sorgerechtsverfahren
  • Unterhaltsverfahren
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten
  • Testamentserstellung
  • Erbschaftsberatungen
  • Testamentsvollstreckung

 

Sie haben Fragen hierzu oder wollen einen Termin vereinbaren?

 

Kontaktieren Sie uns unter +49 (0)6128 - 927 90, per Mail an

info@kanzleimenke.de oder direkt per Kontaktformular.

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