Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Wer kennt das nicht: einen Moment nicht aufgepasst, schon wurde man geblitzt oder ist über die rote Ampel gefahren und ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen. Auch kann häufig aus der Nutzung eines Kfz ein Strafverfahren die Folge sein. Auch hier vertritt Herr Menke Sie gerne fachkundig bis hin zu einer Verteidigung im Strafverfahren.

Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht regelt die Ahndung von bestimmten Gesetzesverstößen. Im Alltag kommen Ordnungswidrigkeiten vor allem bei geringfügigen Regelverstößen im Straßenverkehr vor (bis hin zum Führerscheinentzug), aber auch außerhalb des Straßenverkehrs können geringe Gesetzesverstöße Ordnungswidrigkeiten darstellen. 

Noch gravierender sind meist die Fälle, in denen man einer Straftat verdächtig ist oder sonst an einem Strafverfahren beteiligt ist (beispielsweise als Zeuge, Nebenkläger usw.) - auch hier nehmen ich Ihre Rechte wahr und betreue Sie optimal. 

Gerade wegen den teilweise schwerwiegenden Strafen in diesen Bereichen ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch einen spezialisierten und kompetenten Rechtsanwalt zu setzen. Ich vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Leistungen in diesem Bereich

  • Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Verteidigung bei drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug
  • Prüfung von Rechtsmitteln gegen Bußgelder
  • Interessenvertretung als Geschädigter
  • Pflichtverteidigung
  • Vertretung als Nebenkläger
  • Haftprüfung
  • Rechtsmittelprüfung und -verfolgung

 

Sie haben Fragen hierzu oder wollen einen Termin vereinbaren?

 

Kontaktieren Sie uns unter +49 (0)6128 - 927 90, per Mail an

info@kanzleimenke.de oder direkt per Kontaktformular.

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